Legasthenie – Dyskalkulie – LRS

Selbst mit dieser Problematik konfrontiert, verstehe ich sehr gut die Ängste und Sorgen sowie den oft verbundenen Leidens- und Leistungsdruck der Kinder sowie auch der Eltern.

Verzweiflung und Frustration machen sich breit, wenn das „Gelernte“ nicht sitzen will und obwohl gefühlte 100 mal geübt, das Dikat oder auch der Rechentest daneben gehen. Lesen ist oft eine Qual und alles gute Zureden hilft nichts.

Ja, ich kenne das und ich weiß, dass er sehr viel Verständnis und Geduld und vielleicht auch ein wenig langem Atem braucht, damit sich die gewünschten Lernerfolge einstellen.

Ausgebildet durch den EÖDL (Erster Österreichischer Dachverband Legasthenie) ist es mir möglich eine Legasthenie / Dyskalkulie / LRS mittels dem AFS-Verfahren inkl. pädagogischen Gutachten festzustellen. Im Rahmen dieses Tests werden die Bereiche Aufmerksamkeit, Funktionen (Sinneswahrnehmungen) und Symptomatik überprüft.

Im Falle einer festgestellten Legasthenie bzw. Dyskalkulie werden individuell auf das Kind abgestimmte Lernprogramme erstellt. Neben dem Üben soll aber auch der Spaß nicht verloren gehen  – so macht den Kindern das computerunterstützte Training in der Regel sehr viel Spaß 🙂

Eine Legasthenie / Dyskalkulie ist keine Krankheit, Störung oder Schwäche – im Gegenteil, legasthene Menschen sind oft besonders kreativ und begabt – sie haben lediglich eine besondere Lernfähigkeit.

Bekannte Legastheniker (Quelle Wikipedia): Albert Einstein, Leonardo da Vinci, Agatha Christie, Tom Cruise, Lewis Hamilton, uvm.

LehrerInnen können bei der Fehlerbeurteilung von schriftlichen Arbeiten nach dem SchUG § 16(1) der Leistungsbeurteilung vorgehen, wobei die Schreibrichtigkeit erst an vierte und letzte Stelle, nach Inhalt, Ausdruck und Sprachrichtigkeit gesetzt wird. Die Lehrerin / der Lehrer hat also anhand von bestehenden Gesetzen die Möglichkeit, legasthene Kinder, bei denen eine Legasthenie von einem Spezialisten / einer Spezialistin diagnostiziert wurde, wohlwollend zu beurteilen.